Rail and Fly: mit Zug zum Flug – wann haftet der Reiseanbieter?

Von der Haustür direkt zum Flughafen: Bei „Rail and Fly“-Angeboten locken Reiseveranstalter mit unkomplizierter Anreise. Bei rechtlichen Streitfragen wird’s aber doch kompliziert. Hier geht es zum vollständigen Beitrag, erschienen bei Reisen | RP ONLINE: Rail and Fly: Mit Zug zum Flug – wann haftet der Reiseanbieter?

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