Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

Deutscher Verband Flüssiggas e.V.: Berlin (ots) Ab 19. Juni 2025 gilt: Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 60 Euro.  Ab 19. Juni 2025 müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in […]

» Weiterlesen