Winterchaos im Flugverkehr: Welche Versicherungen greifen und wo Reisende oft falsch liegen

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Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA): Mannheim (ots) –

Schnee, Eis und Sturm bringen den europäischen Flugverkehr in den Wintermonaten regelmäßig aus dem Takt. Verspätungen, Annullierungen und verpasste Anschlussflüge gehören zur Hochsaison des Winters – und stellen viele Reisende vor dieselbe Frage: Wer kommt für die Folgen auf? Der Reiseschutz- und Assistance-Anbieter Lifecard-Travel-Assistance (LTA) gibt einen Überblick, welche Versicherungen bei winterlichem Reisechaos greifen – und wo häufige Irrtümer bestehen.

Winter ist Hochrisikozeit für Reisestörungen

Ob vereiste Startbahnen, eingeschränkter Flugbetrieb oder überlastete Flughäfen: In der kalten Jahreszeit häufen sich Flugstörungen deutlich. Besonders problematisch für Verbraucher ist dabei, dass wetterbedingte Ausfälle rechtlich meist als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Zwar müssen Airlines dann betreuen und umbuchen, zusätzliche Entschädigungen bleiben jedoch oft aus.

„Viele Reisende gehen davon aus, dass jede größere Verspätung automatisch zu einer Ausgleichszahlung führt. Das ist gerade im Winter häufig nicht der Fall“, erklärt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer von Lifecard-Travel-Assistance (LTA).

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere grundsätzlich – allerdings nur eingeschränkt bei extremen Wetterlagen. Für Reisende bedeutet das: Trotz ausgefallenem Flug können zusätzliche Kosten für Übernachtungen, neue Tickets oder verpasste Anschlüsse entstehen, ohne dass ein Entschädigungsanspruch besteht.

Was Reisenden wirklich hilft: ein realistischer Blick auf den Schutz

Statt sich allein auf gesetzliche Ansprüche zu verlassen, empfiehlt sich ein Blick auf Reiseschutz-, Assistance- und Fluggastrechte-Leistungen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sich ergänzen können.

Fazit: Im Winter greifen gesetzliche Fluggastrechte oft nur eingeschränkt. Reiseschutz und Assistance fangen finanzielle und organisatorische Folgen auf, während Fluggastrechte-Versicherungen dort helfen, wo Ansprüche bestehen, aber nicht automatisch erfüllt werden.

Ganzheitlicher Schutz statt falscher Erwartungen

„Ein moderner Reiseschutz sollte nicht nur auf mögliche Entschädigungen schauen, sondern die realen Risiken einer Reise abdecken“, so Dr. Michael Dorka. „Gerade im Winter zeigt sich, wie wichtig es ist, neben rechtlichen Ansprüchen auch praktische Hilfe und Kostenabsicherung einzuplanen – etwa bei ungeplanten Übernachtungen oder verpassten Weiterreisen.“

LTA setzt dabei auf kombinierte Reiseschutz- und Assistance-Konzepte, die alle wesentlichen Reiserisiken berücksichtigen und Reisenden auch dann helfen, wenn gesetzliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen.

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Infobox: Was greift wann bei Flugchaos im Winter?

Gesetzliche Fluggastrechte (EU-Verordnung 261/2004)

– Betreuung durch die Airline (Getränke, Mahlzeiten, ggf. Hotel)

– Ersatzbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises

– Keine pauschale Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Schnee, Eis oder Sturm

Reiseschutzversicherung

– Erstattung von Storno- oder Abbruchkosten

– Übernahme zusätzlicher Ausgaben, z. B. bei verpassten Anschlussflügen

– Greift unabhängig von der Ursache der Störung

Assistance-Leistungen

– Praktische Hilfe im Störungsfall (Umbuchung, Hotel- oder Transportorganisation)

– Erreichbare Notfallhilfe in akuten Stresssituationen

– Besonders wichtig bei längeren Verzögerungen oder Kettenreaktionen

Fluggastrechte-Versicherung

– Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Entschädigungsansprüche

– Hilfe bei Streitfällen über die tatsächliche Ursache einer Verspätung

– Keine Entschädigung bei eindeutig wetterbedingten Flugausfällen

 

Original-Meldung des Aussenders übermittelt durch news aktuell

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